Leserinnenbrief an die Tiroler Tageszeitung, 26.3.2014
von Gabi Dallinger-König, Innsbruck

Betrifft: Sprachliche Gleichbehandlung

Sprachliche Gleichbehandlung ist mittlerweile Grundkonsens aller gesellschaftlichen Kräfte, die sich der Gleichstellung und Chancengleichheit verpflichtet haben. Die jüngste Diskussion darüber ist entstanden, weil das von der Republik Österreich beauftragte Institut Austrian Standards wieder vorgeschlagen hatte, davon abzugehen und in der ÖNORM 1080 festzuschreiben. In der ÖNORM A 1080 sind die Richtlinien für Zeichen (Buchstaben, Ziffern und sonstige Zeichen), für die Briefgestaltung und die Gestaltung von sonstigen Schriftstücken festgelegt. Das hätte also weitreichende Folgen, fände Verbreitung in Schulen und Weiterbildungsinstituten – auch Firmen halten sich erfahrungsgemäß an die ÖNORM, wenn sie „korrekt“ auftreten wollen.
Sprachliche Gleichstellung und geschlechtergerechte Sprache erschöpfen sich nicht im Binnen-I. Die deutsche Sprache kennt viele Möglichkeiten des genauen und sensiblen Gebrauchs.  Sprache wirkt bewusstseinsbildend. Wir verbinden mit dem, was gesagt oder geschrieben wird, bestimmte Vorstellungen und fühlen uns entweder akzeptiert und angesprochen oder eben weniger wichtig bzw. ausgeschlossen.
Wenn im täglichen Sprachgebrauch Frauen ausdrücklich genannt werden, sind Debatten um das „Mitgemeintsein“ hinfällig, Frauen werden präsent und sichtbar. Sprachliche Gleichstellung setzt Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern, Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, Frauen und Männern voraus. Sie alle verdienen es, direkt angesprochen zu werden und nicht „mit gemeint“ zu sein.

Link-Tipp:
Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren